Stiftungsgremien sind Organe einer Stiftung, denen durch die Satzung der Stiftung bestimmte Aufgaben übertragen werden, und durch die eine Stiftung handlungsfähig wird.
Gemäß unserer Satzung wird unsere Stiftungsarbeit von einem Vorstand verantwortet und von einem Stiftungsrat kontrolliert. Das Kuratorium der Stiftung wirkt beratend mit.
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